Häufige Fragen / FAQ / CORONA- Informationen
Onlineservice für Mieter / CORONA Information
AKTUELLE CORONA INFO: Uns erreichen gerade viele Anfragen zum Thema Mietzahlungen aufgrund der CORONA- Krise. Sowohl für gewerbliche Mieter als auch Wohnungsmieter besteht derzeit KÜNDIGUNGSSCHUTZ.
Dennoch muss die Miete weiter gezahlt werden. Wenn Sie aus Gründen, die mit der Corona- Krise zusammenhängen, die Miete verspätet oder gar nicht zahlen können, bitten wir Sie, uns Nachweise hierfür zukommen zu lassen (Kündigung des Arbeitgebers, Umsatzausfallbestätigung des Steuerberaters o.ä.) Wir werden diese Unterlagen den Eigentümern zukommen lassen und IN JEDEM EINZELFALL separat entscheiden, wie wir Ihnen helfen können. Sie brauchen derzeit jedoch keine Angst zu haben, die Wohnung oder Ihre Gewerbeeinheit verlassen zu müssen.
Im Bereich Übergaben/Abnahmen finden derzeit ALLE Termine planmäßig mit dem beauftragten Hausmeisterservice statt. Wir bitten um Verständnis, dass sich dennoch Verzögerungen ergeben.
Hier finden Sie alle weiteren Fragen und Antworten rund um Ihr Mietverhältnis.
Telefonische Erreichbarkeit für Mieter
Montag, 10.00 – 13.00 Uhr
Dienstag, 10.00 – 13.00 Uhr
Mittwoch, 10.00 – 13.00 Uhr
Donnerstag, 10.00 – 13.00 Uhr
Freitag, 10.00 – 13.00 Uhr
Falls Sie keinen Mitarbeiter erreichen, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter mit Ihren Namen und Ihrer Rückrufnummer und Ihrem Anliegen. Wir melden uns dann kurzfristig bei Ihnen.
Sie haben einen Schadensfall am Gebäude oder in Ihrer Wohnung? Melden Sie Ihren Schaden einfach online – jederzeit und von jedem Ort. Füllen Sie bequem die Online-Schadensmeldung aus.
Beginn des Mietverhältnisses
Ich interessiere mich für eine Mietwohnung. Was muss ich tun?
Bitte schreiben Sie eine Mail an die Adresse: vermietung@oebels.com mit Ihrem Mietprofil. Bitte schreiben Sie uns Ihre gewünschte Größe der Wohnung, die gewünschte Lage und Ihre maximal verfügbare Warmmiete. Wir schauen dann nach, ob wir gekündigte Wohnungen im Bestand haben, die wir Ihnen anbieten können. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht alle Anfragen beantworten können. Daher erhalten nur die Anfragen eine Rückmeldung auf die wir passende Wohnungsangebote haben.
Ich habe keine Zeit für die Übergabe, was kann ich tun?
Sollten Sie den vorgeschlagenen Termin nicht wahrnehmen können, haben Sie die Möglichkeit, eine Vertrauensperson zu bevollmächtigen, die den Termin für Sie wahrnimmt. Lassen Sie uns hierzu das PDF-Formular „Vollmacht Übergabe“ rechtzeitig vor der Übergabe zukommen.
Wann bekomme ich die Wohnungsgeberbestätigung?
Ab dem 01.11.2015 wird zur An- bzw. Ummeldung des Wohnsitzes bei den Meldebehörden eine Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters benötigt.
Sie erhalten die Wohnungsgeberbestätigung von uns unaufgefordert nach Ihrem Einzug. Da gesetzlich vorgesehen ist, dass wir den Einzug und nicht bereits den Abschluss des Mietvertrags bestätigen, können wir Ihnen die Bestätigung auch erst nach Übergabe der Wohnung zur Verfügung stellen.
In der Wohnungsgeberbestätigung sind alle uns bekannten meldepflichtigen Personen aufgeführt. Wichtig ist, dass Sie uns bei Mietvertragsabschluss die Daten aller zukünftigen Bewohner der Wohnung aufgeben, nur dann können wir diese auch in der Wohnungsgeberbestätigungaufführen.
Wann muss ich meine Kaution bezahlen?
Im Mietvertrag ist die Höhe der Kaution angegeben. Bitte überweisen Sie die Kaution auf das gleiche Konto, auf welches auch die laufenden Mietzahlungen überwiesen werden. Die Kaution wird im Anschluss gemäß § 551 Abs. 3 BGB angelegt. Sollten Sie dazu Fragen haben können Sie uns gerne kontaktieren.
Wichtig: Bitte überweisen Sie rechtzeitig vor dem Übergabetermin die Mietersicherheit auf das für Sie eingerichtete Konto. Ohne bestätigten Kautionseingang kann die Übergabe der Wohnung nicht stattfinden.
Laufendes Mietverhältnis
Mietvertrag
Bis wann muss die Miete überwiesen werden?
Vereinfacht gesagt muss die Miete bis spätestens zum 3. Werktag eines Monats überwiesen werden. Dazu hier eine Fristentabelle für das aktuelle Jahr.
Kann ich die Miete auch per Lastschrift einziehen lassen?
Der Einzug Ihrer Mietzahlungen per Lastschrift ist nicht möglich. Am besten richten Sie hierfür direkt einen Dauerauftrag ein, damit Sie keine Mietzahlung vergessen können.
Kann ich die Miete auch zum 15. eines Monats zahlen?
Nein, leider nicht, da die Mietzahlung zum 3. Werktag des Monats fällig ist. Genaueres entnehmen Sie bitte Ihrem Mietvertrag.
Was passiert, wenn die Miete zu spät bezahlt wird?
Sollte die Miete nicht pünktlich auf dem Konto des Vermieters eingehen, werden gemäß Ihres Mietvertrages Mahnkosten (im Allgemeinen 5,00 € pro Mahnung) fällig. Die Gebühren dienen dem Aufwand, der durch die Mahnung entsteht (Porto- und Erstellungskosten). Gegebenenfalls werden auch Verzugszinsen berechnet, diese sind jedoch getrennt ausgewiesen. Bitte beachten Sie, dass wir seitens der Vermieter gehalten sind rückständige Mietzahlungen direkt zu verfolgen. Hierunter fällt die gerichtliche Geltendmachung, wofür dem Schuldner zusätzliche Kosten entstehen.
In unserer Wohnungsgemeinschaft ändert sich ein Mieter, müssen wir dies der Verwaltung mitteilen?
JA, unbedingt. Ein Wechsel der Mietvertragspartei, aus der sich auch die Wohnungsgeberbestätigung ableitet, muss mitgeteilt werden. Der hierfür notwendige Verwaltungsaufwand in Form eines Mietvertragsnachtrages wird gem. unserem Preisverzeichnis mit 70,- EUR inkl. gesetzl. MwSt. dem ausziehenden Mieter berechnet, da er aus dem Mietverhältnis entlassen wird und die Mietvertragsänderung verursacht. Der Eigentümer ist nicht verpflichtet, einem Wechsel zuzustimmen und nicht bereit, die hierfür anfallenden Verwaltungskosten zu begleichen. Wir bitten hier um Ihr Verständnis. Nutzen Sie zur Mitteilung eines Wechsels eines Mietvertragspartners den Antrag „Wechsel eines Mietvertragspartners“.
Mein Partner möchte einziehen und in den bestehenden Mietvertrag aufgenommen werden. Was muss ich tun?
Dies ist grundsätzlich möglich und wird von uns geprüft und dem Eigentümer zur Entscheidung vorgelegt. Daher steht diese Entscheidung unter Eigentümervorbehalt. Wenn dieser zustimmt, wird der hierfür notwendige Verwaltungsaufwand in Form eines Mietvertragsnachtrages gem. unseres Preisverzeichnisses mit 70,- EUR inkl. gesetzl. MwSt. dem ausziehenden Mieter berechnet, da er aus dem Mietverhältnis entlassen wird und die Mietvertragsänderung verursacht. Der Eigentümer ist nicht bereit, die hierfür anfallenden Verwaltungskosten zu begleichen. Wir bitten hier um Ihr Verständnis. Nutzen Sie zur Mitteilung der Änderung bitte das PDF-Formular „Aufnahme eines weiteren Mietvertragspartners“.
Mein Partner, der auch im Mietvertrag steht, möchte ausziehen und aus dem Mietvertrag entlassen werden. Was muss ich tun?
Dies ist grundsätzlich möglich, falls der verbleibende Mieter aufgrund von nachzuweisenden, aktuellen Unterlagen (neue Selbstauskunft, Gehaltsbescheinigungen u.ä.) nachweisen kann, dass er die Miete alleine aufbringen kann. Dies wird von uns geprüft und dem Eigentümer zur Entscheidung vorgelegt. Daher steht diese Entscheidung unter Eigentümervorbehalt. Wenn dieser zustimmt, wird der hierfür notwendige Verwaltungsaufwand in Form eines Mietvertragsnachtrages gem. unseres Preisverzeichnisses mit 70,- EUR inkl. gesetzl. MwSt. dem ausziehenden Mieter berechnet, da er aus dem Mietverhältnis entlassen wird und die Mietvertragsänderung verursacht. Der Eigentümer ist nicht bereit, die hierfür anfallenden Verwaltungskosten zu begleichen. Wir bitten hier um Ihr Verständnis. Nutzen Sie zur Mitteilung der Änderung bitte das PDF-Formular „Ausscheiden eines Mietvertragspartners“.
Meine Kontaktdaten (Mobilnummer/E-Mail-Adresse) haben sich geändert, muss ich dies mitteilen?
JA, unbedingt. Wir als Verwaltung müssen Sie im Notfall erreichen können, auch wenn Schäden sich in anderen Gebäudeteilen befinden. Bitte teilen Sie uns die Änderung über das PDF-Formular „Änderung der Kontaktdaten“ mit. Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Hausordnung + Sonstiges
Ich möchte meine Wohnung (temporär oder längere Zeit) untervermieten. Was muss ich tun?
Dies ist grundsätzlich möglich und wird von uns geprüft und dem Eigentümer zur Entscheidung vorgelegt. Daher steht diese Entscheidung unter Eigentümervorbehalt. Wir benötigen in jedem Fall die aktuellen Kontaktdaten des Untermieters. Hier haben wir für Sie ein PDF-Formular „Untervermietung“ vorbereitet, welches Sie hier downloaden können.
Wie kann ich neue bzw. weitere Schlüssel bekommen?
Zunächst ist es wichtig zu wissen, ob in Ihrem Wohnhaus eine zentrale Sicherheitsschließanlage (Haus- u. Wohnungstür mit einem Schlüssel zu öffnen und die Schlüssel verfügen i.d.R. über eine Schlüsselnummer) ausgestattet ist, oder ob herkömmliche Schließzylinder eingebaut sind. Sollte es sich um eine zentrale Schließanlage handeln, ist die Nachfertigung von Schlüsseln nur möglich, wenn die Sicherungskarte vorliegt. Diese Schlüssel werden für Sie über unsere Verwaltung (kostenpflichtig) nachbestellt. Bei einfachen Schließzylindern können Sie selbst den Schlüssel bei einem Schlüsseldienst Ihrer Wahl anfertigen lassen.
Bitte beachten Sie, dass die Anfertigung eines Schlüssels einer Schließanlage teurer ist, als die eines normalen Schlüssels. Zusätzlich zu der Anfertigung müssen wir Ihnen den Aufwand (An- und Abfahrtskosten) in Rechnung stellen.
Bitte nutzen Sie zur Bestellung neuer Schlüssel unser PDF-Formular „Schlüsselbestellung“.
Mein Klingelschild muss geändert werden, kann ich das selbst machen?
Bitte füllen Sie das unter diesem Artikel verlinkte PDF-Formular aus und lassen Sie uns dieses im Anschluss zukommen. Bitte beachten Sie, dass je nach Grund der Änderung bzw. nach Beschaffenheit der Klingelschilder unterschiedliche Kosten auf Sie zukommen.
Wird die Haltung von Haustieren gestattet?
Das Halten von Haustieren, wie Hund oder Katze, wird nur mit vorheriger Erlaubnis durch den Vermieter gestattet. Beachten Sie dazu die Regelungen in Ihrem Mietvertrag. Zur Einholung einer Genehmigung nutzen Sie bitte unser PDF-Formular „Antrag zur Tierhaltung“.
Bitte beachten Sie, dass die Antragsstellung nicht automatische eine Genehmigung nach sich zieht. Es wird jeweils eine Einzelfallentscheidung getroffen, die ggf. auch widerruflich ist.
Ich habe Sperrmüll, der entsorgt werden muss. Was muss ich tun?
Sperrmüll ist kein Hausmüll und darf daher nicht in den Restmülltonnen der Objekte entsorgt werden. Sie haben jedoch die Möglichkeit Sperrmüll kostenfrei oder kostengünstig in den Recyclinghöfen der kommunalen Entsorgungsbetriebe abgeben zu können. Ferner bieten die Entsorgungsbetriebe in der Regel kostengünstige Sperrmüllabholungen an. Detaillierte Informationen finden Sie in der Regel auf den Internetseiten des jeweiligen Entsorgungsbetriebs.
Zum Sperrmüll gehören z.B.:
- sperrige Abfälle
- Möbelstücke
- leere Kisten
- große, feste, leere Kartons
- Kühlschränke
- große Elektrogeräte
- Hausrat, der nicht in die Müllgefäße passtDies ist kein Sperrmüll:
- Abfälle aus Gewerbe und Industrie
- alles, was in die Müllgefäße passt (z.B. kleingeschnittene Teppiche oder Auslegeware)
- Gartenabfälle (auch größere Äste)
- Bauabfälle (auch Gartenlauben)
- mit Abfällen gefüllte Säcke,
- Pappkartons
- Problemstoffe
Reparatur + Schäden
Wie kann ich einen Schaden melden?
Bitte nutzen Sie zur Schadensmeldung unser Online-Formular Schadensmeldung.
Mein Kabelfernsehempfang hat eine Störung, was muss ich tun?
Bitte wenden Sie sich umgehend an die Störhotline des Versorgers.
Diese erreichen Sie unter den Rufnummern:
Unitymedia: 0221 46619100 oder 0800 7001177
NetCologne: 0221 2222 800
Kann ich als Mieter selber Handwerker beauftragen und Mängel bei Handwerksfirmen melden?
Selbstverständlich können Sie Handwerker direkt beauftragen, wenn Sie die hiermit verbundenen Kosten selber übernehmen. Sollten Sie allerdings der Auffassung sein, dass der Vermieter die Kosten zu tragen hat, benachrichtigen Sie uns bitte, damit ein Handwerker von uns beauftragt werden kann.
Wir möchten Sie rein vorsorglich auf eine eventuelle Kleinreparaturklausel in Ihrem Mietvertrag hinweisen. Diese bestimmt die Kostentragungspflicht des Mieters bei Bagatellreparaturen und kleineren Mängel bis zu einem bestimmten Betrag. Hinsichtlich der konkreten Regelung verweisen wir auf Ihren bestehenden Mietvertrag.
Der Strom ist ausgefallen, was kann ich tun?
Bitte prüfen Sie zunächst die Sicherungen Ihrer Wohnung. Diese befinden sich zumeist in der Wohnung und/oder an Ihrem Stromzähler. Weiterhin können Sie prüfen, ob Ihre Nachbarn ebenfalls keinen Strom haben. Sollte das der Fall sein, wenden Sie sich bitte an den lokalen Stromanbieter, in Köln die Rheinenergie und in Bonn die Stadtwerke Bonn. Sofern Sie alleine betroffen sind können Sie den Schaden über unser Formular Schadensmeldung an uns weiterleiten.
Mein Rauchmelder meldet eine Störung, was muss ich tun?
Der größte Teil unseres Wohnungsbestandes ist mit Rauchmeldern der Firma Minol ausgestattet. Bitte wenden Sie sich umgehend an die Störhotline der Firma Minol. Diese erreichen Sie unter der Rufnummer: 0711-9491 1999
Sollte in Ihrer Wohnung ein anders Fabrikat verbaut sein, bitten wir um eine Schadensmeldung über das Online-Formular Schadensmeldung.
Was kann ich bei Lärmbelästigung tun?
Sie ärgern sich, weil ihr Nachbar regelmäßig zu laut ist? Oft können wir Ihnen hierbei nicht helfen, da einige laute Tätigkeiten gesetzlich gestattet sind. Daher unsere Bitte an Sie: Wenn Sie im Haus etwas ärgert, dann reden Sie miteinander. Legen Sie dem Betroffenen ruhig und sachlich Ihr Problem dar, suchen Sie gemeinsam eine Lösung. Falls die Störungen nicht abnehmen oder sehr massiv sind, können Sie sich natürlich an uns wenden, bitte schriftlich und mit detaillierten Angaben. Nutzen Sie bitte unser PDF-Formular „Lärmprotokoll“, damit wir den Sachverhalt prüfen können.
Nebenkosten
Wann erhalte ich die Nebenkostenabrechnung für meine Wohnung?
Bitte berücksichtigen Sie, dass nach gesetzlichen Regelungen die Nebenkostenabrechnung innerhalb eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraums erstellt werden muss. Der Vermieter hat daher gemäß § 556 BGB bis zum 31.12. des folgenden Jahres Zeit Ihnen die Abrechnung zu übermitteln.
Der genaue Zeitpunkt der Abrechnungserstellung ist davon abhängig, wann uns sämtliche Rechnungsbelege der beauftragten Dienstleister und Versorger zugehen. Selbstverständlich sind wir bemüht, Ihnen Ihre Abrechnung schnellstmöglich zu übersenden.
Was passiert mit meinem Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung?
Sollte Ihre Nebenkostenabrechnung ein Guthaben aufweisen, werden wir Ihnen dieses in der Regel erstatten.
Damit dies möglich ist, benötigen wir von Ihnen die aktuelle Kontoverbindung (IBAN/BIC). Sollte sich Ihre Bankverbindung ändern bzw. ist uns diese bisher nicht bekannt, bitten wir Sie uns diese mitzuteilen. Nutzen Sie dazu unser PDF-Formular „Änderung der Bankverbindung“
Hinweis: Sollte noch eine Nachforderung unsererseits auf Ihrem Mieterkonto bestehen, werden wir das Guthaben erstmals einbehalten.
Was muss ich bei einer Nachzahlung in der Nebenkostenabrechnung beachten?
Sollte Ihre Nebenkostenabrechnung eine Nachzahlung aufweisen, bitten wir Sie, den Nachzahlungsbetrag auf die Ihnen bekannte Bankverbindung zu leisten.
Der Nachzahlungsanspruch des Vermieters wird sofort fällig, im Regelfall werden die Nachzahlungen aber frühestens 14 Tagen nach Zugang der Abrechnung der Abrechnung angemahnt.
Was muss ich tun, wenn ich der Meinung bin, dass meine Nebenkostenabrechnung Fehler aufweist?
Als Mieter können Sie innerhalb einer Frist gemäß § 556 BGB Einspruch gegen die Abrechnung einlegen. Der Einspruch muss schriftlich erfolgen. Von der Einwendungsfrist, welche nur durch eine formell ordnungsgemäße Abrechnung in Gang gesetzt wird, ist die Prüffrist des Mieters abzugrenzen. Diese, sich an den Vorschriften § 20 IV NMV, 10 II WoBinG orientierende Frist, beträgt bis zu 4 Wochen (ab Zugang der Abrechnung). Nach Fristablauf ist kein Einspruch mehr möglich.
Bitte nennen Sie uns zur Prüfung Ihres Einspruchs die betreffenden Kostenpositionen und die auffälligen Unstimmigkeiten, die Sie bemängeln. Nach erneuter Überprüfung der Abrechnung und der reklamierten Anmerkungen, erhalten Sie eine Rückmeldung von uns.
Wie kann ich den Einspruch gegen die Abrechnung konkretisieren?
Als Mieter haben Sie das Recht auf Belegeinsicht. Dazu stimmen Sie bitte mit Ihrem Objektmanager einen Termin in unseren Büroräumen ab. Zum Termin stellen wir Ihnen die Verwaltungsunterlagen des Abrechnungszeitraums zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die Belegeinsicht kein Beratungsgespräch ist. Sicherlich helfen wir Ihnen gerne, jedoch findet eine Erläuterung der Gesamtabrechnung nicht statt. Insoweit bitten wir um Ihr Verständnis!
Ende des Mietverhältnisses
Ich habe meine Wohnung gekündigt, wie geht es jetzt weiter?
In den kommenden Tagen erhalten Sie von unserer Vermietungsabteilung eine Bestätigung Ihrer Kündigung. Im Anschluss wird sich ein Mitarbeiter unseres Unternehmens mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zur Vorabnahme der Wohnung zu vereinbaren. In diesem Termin wird der Zustand der Wohnung festgehalten. Es werden Fotos für die Weitervermietung angefertigt und Sie werden auf eventuell auszuführende Arbeiten bis zum Ende der Mietzeit hingewiesen. Dazu erhalten Sie nach dem Termin ein Schreiben sowie eine Kopie des Vorabnahmeprotokolls.
Nachdem Ihre Wohnung zur Weitervermietung annonciert wurde wird Sie ein Kollege aus unserer Maklerabteilung bezüglich Besichtigungsterminen kontaktieren.
Sofern ein Nachmieter gefunden wurde wird am Ende der Mietzeit ein Abnahme- & Übergabetermin stattfinden. Dort werden dann die Schlüssel ausgetauscht und es wird ein Protokoll über den Zustand der Wohnung angefertigt.
Eine Abrechnung der Kaution erfolgt in der Regel innerhalb von 6 Wochen nach Ende der Mietzeit, spätestens jedoch 6 Monate nach Auszug. Sollten sich Reparaturen aus dem Abnahmeprotokoll ergeben, die mit der Kaution verrechnet werden, kann sich die Bearbeitungszeit entsprechend verlängern.
Muss ich renovieren?
Das kommt auf Ihren Vertrag und Übergabezustand an. Haben Sie eine renovierte Wohnung laut Protokoll übernommen, so müssen sie diese wieder in hellen Farben gestrichen zurückgeben.
Wozu dient die Vorabnahme?
Diese dient hauptsächlich dazu, dass wir Bilder für das Inserat erstellen und den aktuellen Zustand der Wohnung ermitteln. Ebenfalls können schon erste Mängel aufgenommen werden. Anschließend erhalten Sie ein Dokument, wo genau aufgeführt ist, was Sie bis zum Auszug erledigt haben müssen.
Wann ist die Wohnungsabnahme/-übergabe?
Hierzu wird sich einer unserer Mitarbeiter bei Ihnen melden um einen Termin abzustimmen. Bitte beachten Sie, dass Ab-/Übergaben nur zu unseren Bürozeiten Montag-Freitag zwischen 08:00-16:00 Uhr erfolgen können. Vor der Übergabe muss die Kaution auf unserem Konto verzeichnet sein oder Sie bringen einen Überweisungsnachweis mit. Andernfalls kann keine Übergabe erfolgen.
Ich würde gerne das Mietverhältnis vorzeitig beenden, ist dies möglich?
Zunächst möchten wir Sie darauf hinweisen, dass nach langjähriger gefestigter Rechtsprechung kein Anspruch auf die Abkürzung der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten bzw. Verkürzung der Mietzeit bei noch laufendem Kündigungsausschluss, sei es durch Stellung von Nachmietern oder in anderer Form gibt.
Grundsätzlich haben wir jedoch Verständnis für Ihren Wunsch und wollen eine ggfs. entstehende doppelte Mietbelastung so kurz wie möglich halten. Damit wir gemeinsam schnellstmöglich einen Nachmieter finden, aber auch eine qualifizierte Neuvermietung durchführen können, bitten wir um Beachtung folgender Hinweise:
- Zunächst benötigen wir von Ihnen eine rechtswirksame Kündigung, die von uns schriftlich bestätigt wird. Ein entsprechendes Kündigungsformular können Sie hier herunterladen.
- Weiterhin ist eine Vorabnahme der Wohnung durch unsere Immobilienverwaltung notwendig, damit die neuen Mietkonditionen für die Wohnung und ggfs. notwendige Modernisierungsmaßnahmen festgelegt werden können. Aus diesem Grund ist eine Neuvermietung mit einem Mietbeginn innerhalb der ersten vier Wochen nach Eingang der Kündigung nicht möglich.
- Im Anschluss an die Vorabnahme teilen wir Ihnen auf Anfrage die Konditionen für die Nachvermietung mit.
Ist ein Mietinteressent vorhanden, welcher seine vollständige Mieterselbstauskunft inkl. aller Anlagen eingereicht hat, gibt es noch folgendes zu berücksichtigen:
- Um die Unterlagen des Mietinteressenten zu prüfen, die Mietverträge zu erstellen und vom Mietinteressenten die Unterschriften einzuholen sowie eine qualifizierte Übergabe der Wohnung vorzubereiten benötigen wir etwas Zeit. Aus diesem Grund ist eine Neuvermietung mit Mietbeginn innerhalb zwei Wochen nach Zusage nicht möglich.
- Wir benötigen von Ihnen eine schriftliche Zustimmung zur vorzeitigen Neuvermietung, ein entsprechendes Formular stellen wir Ihnen rechtzeitig zur Verfügung. Eine vorzeitige Beendigung bedarf außerdem eines Nachtrages zum Mietvertrag, der mit Kosten in Höhe von 119,00 € verbunden ist.
Die vorzeitige Neuvermietung bleibt – trotz Zusage des Nachmieters – unverbindlich, bis dieser den Mietervertrag unterschrieben hat. Das Risiko, dass der Nachmieter noch kurzfristig absagt und Sie bis zum Vertragsende die Miete zahlen müssen, können wir Ihnen leider nicht auf Kosten des Vermieters abnehmen.
Ich würde gerne einen Teil meiner Möbel an den Nachmieter verkaufen, ist dies möglich?
Grundsätzlich ja, allerdings ist dies eine private Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Nachmieter. Ihre Wohnung wird grundsätzlich unmöbliert inseriert und der Nachmieter hat keinerlei Verpflichtung Ihnen Ihre Möbel abzukaufen.
Ich möchte als Angehöriger/Erbe kündigen. Was ist zu beachten?
Sie als Erbe treten mit allen Rechten und Pflichten in das bestehende Mietverhältnis ein. In diesem Fall können Sie mit der gesetzlichen Frist (3 Monate) kündigen. Bereits bestehende oder zukünftig auftretende Nachforderungen gehen auf Sie über. Bitte senden Sie uns eine Sterbeurkunde des Verstorbenen zu und Ihre Kontaktdaten für die weitere Abwicklung. Alternativ bitten wir um Übersendung einer Erbausschlagungsurkunde des zuständigen Amtsgerichtes.
Ich habe keine Zeit für die Abnahme, was kann ich tun?
Sollten Sie den vorgeschlagenen Termin nicht wahrnehmen können, haben Sie die Möglichkeit, eine Vertrauensperson zu bevollmächtigen, die den Termin für Sie wahrnimmt. Lassen Sie uns hierzu das PDF-Formular „Vollmacht Abnahme“ rechtzeitig vor der Abnahme zukommen.