Allgemeine Geschäftsbedingungen für Maklergeschäfte + Hausverwaltung
Allen Verträgen, die wir mit unseren Auftraggebern schließen, liegen die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Soweit im Einzelfall abweichende Vereinbarungen getroffen werden, bedürfen diese zur Wirksamkeit der Schriftform.
1. Entstehen des Provisionsanspruchs
Unsere Tätigkeit ist auf den Nachweis und/oder auf die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Der Anspruch auf Maklerprovision entsteht, sofern durch unsere Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber/Kunden und einem oder mehreren Dritten zustande kommt. Der Anspruch auf Provision besteht auch dann, wenn anstelle des von uns angebotenen Geschäfts ein Ersatzgeschäft zustande kommt, das in seinem wirtschaftlichen Erfolg an die Stelle des ursprünglich bezweckten Geschäfts tritt.
Kommt der Abschluss des Vertrages ohne unsere Teilnahme zustande, so ist der Kunde verpflichtet, uns unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrages zur Berechnung der Provision zu erteilen. Außerdem hat der Kunde auf Verlangen eine Ablichtung des Vertrages dem Makler zur Verfügung zu stellen.
Der Provisionsanspruch bleibt im Falle der nachträglichen Auflösung des Vertrages, z.B. durch Rücktritt oder durch eine auflösende Bedingung unberührt, sofern die Gründe für die Auflösung nicht im Verantwortungsbereich des Maklers liegen.
2. Angebote
Unseren Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte zugrunde. Sie erfolgen unverbindlich und freibleibend. Irrtum, Zwischenverkauf und Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
3. Weitergabe von Informationen und Unterlagen
Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Kunden bestimmt, von diesem vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Gibt der Kunde unser Angebot oder unsere Informationen an Dritte weiter und schließt der Dritte aufgrund dessen einen Hauptvertrag ab, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich der Kunde zur Übernahme dieser Zahlung in Höhe der Provision auf der Grundlage dieser Bedingungen. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch wegen unbefugter Weitergabe von Informationen bleibt hiervon unberührt.
4. Fälligkeit der Provision
Unser Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Hauptvertrages fällig. Die Provision ist ohne Abzug zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung. Bei Überschreitung des Zahlungszieles kommt der Kunde ohne Mahnung in Verzug und wir sind berechtigt, gemäß den einschlägigen rechtlichen Vorschriften Verzugszinsen zu berechnen.
5. Provisionssätze
Für unsere Tätigkeit gelten die nachstehenden Provisionssätze zwischen dem Kunden und uns als vereinbart. Für die Zahlung gilt Ziff. 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Es gelten folgende Berechnungsgrundlagen:
a) Vermietung und Verpachtung
Für die Vermittlung oder den Nachweis von gewerblichen Miet-, Pacht oder sonstigen entgeltlichen Gebrauchsüberlassungsverträgen
• mit einer Laufzeit unter 5 Jahren beträgt die Provision 3 Monatsmieten inkl. Nebenkosten zzgl. MWSt;
• mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren oder unbefristet beträgt die Provision 4 Monatsmieten inkl. Nebenkosten zzgl. MWSt;
• bei Vereinbarung von Verlängerungsoptionsrechten erhöht sich die Provision jeweils um eine weitere Monatsmiete inkl. Nebenkosten zzgl. MWSt;
Bei Staffelmietverträgen wird als Monatsmiete inkl. Nebenkosten die durchschnittliche Monatsmiete inkl. Nebenkosten bezogen auf die Gesamtlaufzeit berechnet.
Für Pachtverträge oder vergleichbare Vertragsarten gelten die o.g. Provisionsregelungen entsprechend.
Für die Vermittlung oder den Nachweis von Wohnraummietverträgen erhalten wir eine Provision in Höhe von 2,38 Monatsmieten (ohne Betriebskostenvorauszahlung) inkl. Mehrwertsteuer. Bei Änderung des Mehrwertsteuersatzes erhöht sich die Provision entsprechend Ziff. 6.
b) Kauf
Für die Vermittlung und/oder den Nachweis eines Grundstückskauf- oder sonstigen Erwerbsvertrages beträgt die Provision 3,57 % inkl. MWSt des Gesamtkaufpreises inklusive aller damit in Verbindung stehenden Nebenabreden und Ersatzgeschäfte. Bei Änderung des Mehrwertsteuersatzes erhöht sich die Provision entsprechend Ziff. 6. Sollte der dem Provisionsanspruch zugrunde zulegende Gesamtkaufpreis 10.000.000,00 € überschreiten, beträgt der Provisionsanspruch 2,98 % inkl. MWSt (s. Ziff. 6).
6. Gebührensätze in der Hausverwaltung
Die Gebühren ergeben sich grundsätzlich aus den geschlossenen Verwalterverträgen. Sollten Gebühren für anfallende Leistungen nicht geregelt sein, gelten die folgenden Gebührensätze:
a) Baubegleitung bis zur Auftragssumme zwischen 5.000 EUR und 10.000 EUR netto: 3% der Nettobausumme
b) Baubegleitung ab 10.000 EUR netto: 2% der Nettobausumme
c) Verlängerung von Mietverträgen: 2 Netto Monatsmieten bis 10 Jahren Mietzeit oder unbefristet, ab 10 Jahren Mietzeit 2,5 Netto Monatsmieten
d) Begleitung von Objektverkäufen oder Umwandlungen in eine WEG: nach Stundenaufwand zu im Verwaltervertrag vereinbarten Stundensätze
e) Bearbeitung von Versicherungsschäden: 5% der Versicherungssumme, minimal 100,- EUR pro Schaden
7. Mehrwertsteuer
Die Berechnung und Erhebung von Mehrwertsteuer richtet sich nach den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen. Bei Änderung des Mehrwertsteuersatzes gilt der bei Fälligkeit der Provision gültige Satz.
8. Haftungsausschluss
Die von uns gemachten Angaben beruhen auf Informationen und Mitteilungen Dritter. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und/oder Vollständigkeit dieser Angaben wird grundsätzlich nicht übernommen, es sei denn, es trifft uns bei der Überprüfung der Angaben grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
9. Datenschutz
Sämtliche von Kunden erhobenen persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und nur im erforderlichen Rahmen der Ausführung an Dritte weitergegeben.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Köln vereinbart.
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Regelungen unserer allgemeinen Geschäftbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen.
Stand 01. Juni 2025